AGB

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lamara GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Facilitymanagement, Bauleitung und Projektleitung. Die genauen Leistungen und der Umfang der beauftragten Arbeiten werden in einem separaten Vertrag oder einer Auftragsbestätigung des Auftragnehmers geregelt.
1.3 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Eine unterzeichnete Bestellung des Auftraggebers stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer dar.

2. Leistungsumfang und Änderungen
2.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag.
2.2 Der Auftraggeber kann Änderungen oder Erweiterungen der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Vertragsdurchführung verlangen. Solche Änderungen und Erweiterungen müssen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden und sind gesondert zu vergüten.
2.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, notwendige Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten erforderlich ist und die Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
2.4 Geistiges Eigentum: Der Auftragnehmer behält sich sämtliche Rechte an den von ihm entwickelten Konzepten, Entwürfen, Berechnungen, Planungen und sonstigen Ergebnissen der erbrachten Leistungen vor. Diese gelten als geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält nur das Recht zur Nutzung der erbrachten Leistung im vertraglich vereinbarten Umfang. Für Schäden oder Mängel, die in Verbindung mit der Nutzung geistigen Eigentums entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung.

3. Arbeitszeit und Überstunden
3.1 Die Arbeitszeit des Auftragnehmers beträgt 8 Stunden pro Arbeitstag, zuzüglich einer einstündigen Pause.
3.2 Jede Arbeitsstunde, die über diese 8 Stunden hinausgeht, wird mit einem Stundensatz von 75,00 EUR netto zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Vergütung abgerechnet.
3.3 Überstunden werden berechnet, sobald der Auftraggeber oder der Vorgesetzte eines vermittelten Projektes anordnet, dass über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird. Eine schriftliche Bestätigung der Überstunden ist nicht erforderlich.
3.4 Überstunden müssen auf Anordnung des Auftraggebers oder des Vorgesetzten des Projektes geleistet werden, und diese sind sofort nach der Anordnung, ohne eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung, abgerechnet.

4. Vergütung und Zusatzleistungen
4.1 Die Vergütung für die vertraglich vereinbarten Leistungen richtet sich nach den in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegten Preisen.
4.2 Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag oder der Auftragsbestätigung enthalten sind und die auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Stundensatz für diese Zusatzleistungen beträgt 75,00 EUR netto pro Stunde.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für zusätzlich angeforderte Arbeiten, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, die die Vergütung und den Umfang der zusätzlichen Leistungen beschreibt.
4.4 Sofern nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen die vereinbarten Fristen oder Kosten beeinflussen, sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichtet, diese in einem Nachtrag zum Vertrag festzuhalten.

5. Anfahrts- und Abfahrtskosten
5.1 Die Anfahrtskosten des Auftragnehmers innerhalb eines Umkreises von 100 km um die Niederlassung des Auftragnehmers werden mit 150,00 EUR netto pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt) berechnet.
5.2 Für Entfernungen über 100 km hinaus werden die Anfahrtskosten individuell nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber wird darüber im Voraus informiert und muss diese Kosten schriftlich bestätigen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer einen Skonto von 1,5 % des Rechnungsbetrages.
6.3 Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer einen Skonto von 3 % des Rechnungsbetrages.
6.4 Skonti werden nur gewährt, wenn alle zuvor fälligen Zahlungen des Auftraggebers beglichen sind.
6.5 Zahlungen sind ausschließlich auf die im Vertrag oder in der Rechnung angegebene Bankverbindung des Auftragnehmers zu leisten.
6.6 Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht vorgenommen hat. Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
6.7 Schlussrechnung: Die Schlussrechnung ist nach Übermittlung der vertraglich geforderten Leistung fällig, spätestens jedoch 14 Tage netto nach Erhalt der Rechnung.

6.8 Die Skontovereinbarung kann individuell mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert oder angepasst werden.

7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach der Erbringung der jeweiligen Leistung schriftlich anzuzeigen.
7.3 Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet.
7.4 Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Vertragsbeendigung und Kündigung
8.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
8.2 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
8.3 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat.